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Die Grenze · 28.02.2021 · Wiener Zeit

Ein Stichtag entscheidet, was steuerfrei bleibt.

Das ÖkoStRefG zieht eine harte Linie durch jedes Krypto-Portfolio: was bis 28.02.2021 angeschafft wurde, ist Altvermögen — was ab 01.03.2021 dazukam, unterliegt der KESt. Dieselbe Münze, zwei völlig verschiedene steuerliche Schicksale.


Altvermögen: steuerfrei.

Für Krypto-Assets, die bis einschließlich 28.02.2021 angeschafft wurden, galt noch das alte Regime der einjährigen Spekulationsfrist — und diese Frist ist für alle diese Bestände längst abgelaufen. Ihre Veräußerung ist steuerfrei. Skontro führt Altvermögen deshalb pro Asset als eigenen Bestand, getrennt vom steuerpflichtigen Durchschnittspreis-Pool, und weist es in Bericht und Ansicht als „Altbestand“ aus.

Die Grenze zählt in Wiener Zeit.

Der Stichtag ist ein Kalendermoment in österreichischer Ortszeit, nicht in UTC. Das ist keine Fußnote: ein Kauf am 01.03.2021, 00:30 Wiener Zeit liegt in UTC noch am 28.02. — er ist trotzdem Neuvermögen und steuerpflichtig. Die Skontro-Vorberechnung verankert die Grenze deshalb ausdrücklich in Wiener Lokalzeit; eine UTC-Rechnung würde Anschaffungen nahe der Mitternacht falsch einordnen.

Das Übergangsfenster: ehrlich offen.

Für Anschaffungen zwischen 01.03.2021 und 28.02.2022 ist das Zusammenspiel aus alter Spekulationsfrist und der Option in die neuen Regeln juristisch umstritten. Skontro entscheidet das nicht still: das Fenster wird konservativ als voll steuerpflichtiges Neuvermögen behandelt — gleicher Satz von 27,5 %, gleiche Durchschnittspreis-Logik — und die Frage ist in der Methodik als offene Determinierung dokumentiert, die einer fachlichen Prüfung vorbehalten bleibt.

Wenn ein Verkauf beide Bestände berührt.

Verkaufen Sie mehr, als im einen Bestand liegt, muss die Vorberechnung entscheiden, welche Einheiten zuerst als veräußert gelten. Standard ist Altvermögen zuerst — die steuerfreien Einheiten werden zuerst realisiert. Das maximiert bei Gewinnen die steuerfreie Realisierung, kann aber in einem fallenden Markt einen abzugsfähigen Verlust im steuerpflichtigen Bestand unrealisiert lassen; ob stattdessen beide Bestände anteilig zu mischen wären, ist ebenfalls eine offene Auslegungsfrage. Jeder Verkauf, der beide Bestände berührt, bekommt deshalb einen ausdrücklichen Prüfpunkt („Alt-/Neubestand-Abgrenzung“) statt einer stillen Antwort — und die Entnahme-Reihenfolge ist umschaltbar.

Eine Falle am Rand: der Swap.

Altvermögen bleibt nicht ewig Altvermögen: wird eine Alt-Position in ein anderes Krypto-Asset getauscht, gilt das erworbene Asset als neue Anschaffung zum Tauschzeitpunkt — es erbt den steuerfreien Status nicht. Die Kostenbasis wandert mit, das Regime wird neu bestimmt.

Beta · Vorberechnung · ersetzt keine Steuerberatung. Diese Berechnung ist eine technische Hilfsleistung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte prüfen Sie die Werte mit Ihrem Steuerberater. Die Methodik ist offen dokumentiert; offene Auslegungsfragen sind als solche gekennzeichnet, nicht still entschieden. Mehr zum globalen Produkt: True-Cost-Vergleich.

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