Zum Inhalt springen

FAQ · Krypto-Steuer · Österreich

Zehn Fragen, zehn kurze Antworten.

Die Antworten folgen der offen dokumentierten Skontro-Methodik — wo das Recht eine Frage offenlässt, steht das dabei. Für die Tiefe verlinkt jede Antwort auf den passenden Text des Clusters.


01

Wie hoch ist die Steuer auf Krypto-Gewinne in Österreich?

Realisierte Gewinne aus Krypto-Assets, die ab dem 01.03.2021 angeschafft wurden (Neuvermögen), unterliegen seit dem ÖkoStRefG 2022 dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (KESt). Verluste desselben Jahres werden gegengerechnet; die Basis wird nie negativ — Verluste drücken sie höchstens auf null.

Der Überblick

02

Was ist Altvermögen — und ist es wirklich steuerfrei?

Krypto-Assets, die bis einschließlich 28.02.2021 angeschafft wurden, sind Altvermögen: die alte einjährige Spekulationsfrist ist abgelaufen, die Veräußerung ist steuerfrei. Skontro führt Altvermögen pro Asset als eigenen Bestand und weist ihn getrennt aus.

Altbestand vs. Neubestand

03

Zählt die Grenze 28.02./01.03.2021 in UTC oder in Wiener Zeit?

In Wiener Ortszeit. Ein Kauf am 01.03.2021 um 00:30 Wiener Zeit liegt in UTC noch am 28.02. — er ist trotzdem Neuvermögen und steuerpflichtig. Die Skontro-Vorberechnung verankert die Grenze deshalb ausdrücklich in Wiener Lokalzeit.

04

Gilt in Österreich FIFO?

Nein. Österreich schreibt für fungible Krypto-Assets den gleitenden Durchschnittspreis vor (§ 27a EStG, ÖkoStRefG 2022, anzuwenden seit 2023). Jede Anschaffung verändert den Durchschnitt; eine Veräußerung wird mit dem aktuellen Durchschnitt als Kostenbasis bewertet, der Durchschnitt selbst bleibt dabei unverändert.

Die Methode mit Beispiel

05

Was gilt für Anschaffungen zwischen 01.03.2021 und 28.02.2022?

Das Übergangsfenster ist juristisch nicht restlos geklärt (Zusammenspiel aus alter Spekulationsfrist und Opt-in in die neuen Regeln). Skontro behandelt es konservativ als voll steuerpflichtiges Neuvermögen und kennzeichnet die Frage als offene Determinierung zur fachlichen Prüfung.

Das Übergangsfenster

06

Sind Krypto-zu-Krypto-Swaps steuerpflichtig?

Seit 2022 nicht: der Tausch ist steuerneutral, die Kostenbasis samt Tauschgebühr wandert in das erworbene Asset. Das erworbene Asset gilt aber als neue Anschaffung zum Tauschzeitpunkt — steuerfreier Altvermögen-Status wird nicht vererbt. Tauschvorgänge mit Stablecoin-Beteiligung behandelt Skontro konservativ als steuerpflichtig (umschaltbar).

Krypto-Swap & Steuer

07

Wie werden Staking-Rewards und Airdrops besteuert?

Als Zufluss zum Marktwert (Fair Market Value) des Zuflusszeitpunkts, ausgewiesen als sonstige Einkünfte — separat, nicht in der KESt-Basis der Veräußerungen. Der Marktwert wird zur Kostenbasis; die spätere Veräußerung läuft normal über den Durchschnittspreis. Diese Behandlung ist in der Methodik ausdrücklich als Annahme gekennzeichnet; eine abweichende BMF-Lesart ist möglich und steht zur fachlichen Prüfung.

Staking & Airdrops

08

Kann ich Krypto-Verluste ins nächste Jahr vortragen?

Nein. Realisierte Verluste werden nur innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen ausgeglichen; die KESt-Basis wird nie negativ, überschießende Verluste verfallen für Folgejahre. Ob Verluste gegen Staking-Einkünfte verrechnet werden dürfen, ist offen — Skontro verrechnet nicht.

Verlustausgleich

09

Ist der Transfer zwischen meinen eigenen Wallets steuerpflichtig?

Nein — es wechselt nur der Verwahrort, nicht der Eigentümer. Skontro matcht Abgang und Eingang (24-Stunden-Fenster, 2 % Betragstoleranz für Netzwerkgebühren) zu einer steuerneutralen Gruppe; die Kostenbasis wandert mit. Ein Transfer ohne Gegenseite wird nie still verworfen, sondern landet als Prüfpunkt in der Review-Inbox.

Selbsttransfers

10

Was passiert mit Verkäufen, zu denen keine Kaufhistorie erfasst ist?

Sie werden im Bericht gelistet, aber aus den Summen ausgenommen — ein Hinweis nennt die Anzahl. Mit Kostenbasis null würde ihr voller Erlös als Gewinn erscheinen; die Kennzahl wäre aufgebläht statt vorsichtig. Die Zahl gilt als unvollständig, bis die fehlende Historie importiert oder im Review aufgelöst ist.

Der Export im Detail

Beta · Vorberechnung · ersetzt keine Steuerberatung. Diese Berechnung ist eine technische Hilfsleistung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte prüfen Sie die Werte mit Ihrem Steuerberater. Die Methodik ist offen dokumentiert; offene Auslegungsfragen sind als solche gekennzeichnet, nicht still entschieden. Mehr zum globalen Produkt: True-Cost-Vergleich.

Weiterlesen im Steuer-Cluster