Krypto-Steuer · Österreich · ÖkoStRefG 2022
Die österreichischen Regeln, nüchtern erklärt.
27,5 % KESt, ein Stichtag im Februar 2021, eine Bewertungsmethode, die nicht FIFO ist — das österreichische Krypto-Steuerregime ist eigenständig, und generische Tracker bilden es nicht ab. Hier steht, was gilt, was Skontro daraus rechnet und was bewusst offen bleibt.
Ein Steuersatz, zwei Bestände.
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoStRefG) hat Österreich Einkünfte aus Kryptowährungen in die Kapitalbesteuerung geholt: realisierte Gewinne aus Krypto-Assets unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 % KESt. Entscheidend ist dabei nicht der Verkaufszeitpunkt, sondern der Anschaffungszeitpunkt — er bestimmt, zu welchem von zwei Beständen eine Position gehört.
| Bestand | Angeschafft | Besteuerung |
|---|---|---|
| Altvermögen („Altbestand“) | bis 28.02.2021 | steuerfrei — die alte einjährige Spekulationsfrist ist abgelaufen |
| Neuvermögen („Neubestand“) | ab 01.03.2021 | 27,5 % KESt auf realisierte Gewinne |
Die Grenze zählt in Wiener Ortszeit, nicht UTC — ein Kauf am 01.03.2021 um 00:30 Wiener Zeit ist bereits Neuvermögen. Details: Altbestand vs. Neubestand.
Für das Übergangsfenster — Anschaffungen zwischen 01.03.2021 und 28.02.2022 — ist die Rechtslage nicht restlos geklärt. Skontro behandelt dieses Fenster konservativ als voll steuerpflichtiges Neuvermögen und kennzeichnet die Frage als offene Determinierung, statt sie still zu entscheiden.
Gleitender Durchschnittspreis — nicht FIFO.
Für die Kostenbasis schreibt Österreich seit 2023 den gleitenden Durchschnittspreis vor (§ 27a EStG): jede Anschaffung erhöht Kosten und Stückzahl des Bestands, der Durchschnitt pro Einheit ergibt sich aus Kosten geteilt durch Stück. Eine Veräußerung wird mit genau diesem Durchschnitt bewertet — der Durchschnitt selbst bleibt dabei unverändert. Wer mit FIFO rechnet, wie es viele internationale Tools tun, rechnet für Österreich schlicht falsch. Das Zwei-Pool-Modell und ein durchgerechnetes Beispiel stehen im Methoden-Deep-Dive.
Was sonst noch zählt.
Verluste werden innerhalb des Kalenderjahres mit Gewinnen ausgeglichen; die KESt-Basis wird nie negativ — Verluste drücken sie höchstens auf null —, ein Vortrag in Folgejahre ist nicht vorgesehen — Verlustausgleich. Krypto-zu-Krypto-Swaps sind seit 2022 steuerneutral, die Kostenbasis wandert mit; Tauschvorgänge mit Stablecoin-Beteiligung behandelt Skontro konservativ als steuerpflichtig — Krypto-Swap & Steuer. Staking-Rewards und Airdrops fließen zum Marktwert zu und werden als sonstige Einkünfte separat ausgewiesen — Staking & Airdrops. Und der Transfer zwischen eigenen Wallets ist kein Verkauf — er ist steuerneutral, wenn er als Selbsttransfer erkannt wird — Selbsttransfers.
Was Skontro rechnet — und was nicht.
Skontro führt pro Asset zwei getrennte Bestände (Altvermögen und steuerpflichtiger Bestand), bewertet Veräußerungen nach dem gleitenden Durchschnittspreis, rechnet den innerjährigen Verlustausgleich und schätzt die KESt mit 27,5 % auf die nach unten bei null begrenzte Basis. Mehrdeutige Fälle — ein Verkauf ohne erfasste Kaufhistorie, ein nicht zugeordneter Transfer, ein Verkauf, der beide Bestände berührt — werden nie still verbucht, sondern als Prüfpunkte markiert; solange solche offen sind, gilt die Kennzahl ausdrücklich als vorläufig. Das Ergebnis ist ein Steuerberater-fertiger Export, der jede Zeile nachvollziehbar macht.
Was Skontro nicht ist: eine Steuerberatung. Die Vorberechnung ist eine technische Hilfsleistung — mehrere Auslegungsfragen des österreichischen Rechts sind ungeklärt (Übergangsfenster, Stablecoin-Swaps, Reihenfolge bei gemischten Verkäufen, Staking-Zufluss), und Skontro kennzeichnet jede davon offen, statt eine stille Antwort zu erfinden. Eine Zuordnung zu FinanzOnline-Kennzahlen enthält der Export bewusst noch nicht — sie folgt erst nach fachlicher Prüfung der offenen Punkte. Vor der Abgabe gehören die Zahlen in die Hände Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Steuer auf Krypto-Gewinne in Österreich?
Realisierte Gewinne aus Krypto-Assets, die ab dem 01.03.2021 angeschafft wurden (Neuvermögen), unterliegen seit dem ÖkoStRefG 2022 dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (KESt). Verluste desselben Jahres werden gegengerechnet; die Bemessungsgrundlage wird nie negativ — Verluste drücken sie höchstens auf null. Diese Darstellung ist eine technische Vorberechnung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Was ist Altvermögen und ist es steuerfrei?
Krypto-Assets, die bis einschließlich 28.02.2021 angeschafft wurden, gelten als Altvermögen. Die alte einjährige Spekulationsfrist ist für diese Bestände abgelaufen — ihre Veräußerung ist steuerfrei. Maßgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt in Wiener Ortszeit, nicht UTC.
Gilt in Österreich FIFO für Krypto?
Nein. Österreich schreibt für fungible Krypto-Assets den gleitenden Durchschnittspreis vor (§ 27a EStG, ÖkoStRefG 2022, anzuwenden seit 2023) — nicht FIFO. Jede Anschaffung verändert den Durchschnitt, jede Veräußerung wird mit dem aktuellen Durchschnittspreis als Kostenbasis bewertet.
Sind Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge steuerpflichtig?
Der Tausch von Krypto in Krypto ist seit 2022 steuerneutral: die Kostenbasis wandert in das erworbene Asset. Ein Tausch mit Stablecoin-Beteiligung wird in der Skontro-Vorberechnung konservativ als steuerpflichtig behandelt (umschaltbar) — die Auslegung ist nicht abschließend geklärt und als offener Punkt gekennzeichnet.
Können Krypto-Verluste ins nächste Jahr vorgetragen werden?
Nein. Realisierte Verluste werden innerhalb desselben Kalenderjahres mit realisierten Gewinnen ausgeglichen; ein Verlustvortrag in Folgejahre ist für private Anleger nicht vorgesehen. Übersteigen die Verluste die Gewinne, beträgt die KESt-Bemessungsgrundlage null.
Ausführlicher: das vollständige FAQ.
Beta · Vorberechnung · ersetzt keine Steuerberatung. Diese Berechnung ist eine technische Hilfsleistung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte prüfen Sie die Werte mit Ihrem Steuerberater. Die Methodik ist offen dokumentiert; offene Auslegungsfragen sind als solche gekennzeichnet, nicht still entschieden. Mehr zum globalen Produkt: True-Cost-Vergleich.
Weiterlesen im Steuer-Cluster
Die Methode
Gleitender Durchschnittspreis
Warum nicht FIFO gilt — mit einem durchgerechneten Beispiel.
Die Grenze
Altbestand vs. Neubestand
Der Stichtag 28.02.2021, Wiener Zeit — und das Übergangsfenster.
Verluste
Verlustausgleich
Verluste zählen im selben Jahr — ein Vortrag ist nicht vorgesehen.
Tausch
Krypto-Swap & Steuer
Krypto zu Krypto steuerneutral mit Basis-Übertrag; Stablecoins konservativ.
Einkünfte
Staking & Airdrops
Zufluss zum Marktwert, separat ausgewiesen — und was offen ist.
Transfers
Selbsttransfers
Eigene Wallet zu eigener Wallet ist kein Verkauf — so wird gematcht.
Der Export
Steuerberater-Export
CSV und PDF auf einer Zahlenbasis — was drinsteht und was nicht.
Kurz gefragt
FAQ Krypto-Steuer
Zehn Fragen, zehn kurze Antworten — aus der Methodik, nicht aus dem Bauch.
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